Verband

Erfahren Sie mehr zum Zweck und zur Organisation der AVH, ihren Mitgliedern und ihren Leistungen – und wer Mitglied werden kann.

Zweck

In der AVH, einem eingetragenen Verein, haben sich unsere Mitglieder 1953 u.a. zusammengeschlossen, um

  • im Personalrecht stets auf dem neuesten Stand zu sein
  • bei Problemen und Unsicherheiten schnell und kompetent von Fachleuten beraten zu werden
  • Fehlentscheidungen, unnötige Gerichtsverfahren und hohe Kosten zu vermeiden
  • als Vollmitglied ein „maßgeschneidertes” Tarifrecht zu erhalten, das zu ihrer Branche und Wettbewerbslage passt,
  • damit verlässliche Planungsgrundlagen und Betriebsfrieden zu gewinnen
  • sich von der aufwändigen Organisation von Verhandlungen und der schwierigen Formulierung von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu entlasten.

Leistungen

Dementsprechend bietet die AVH ihren Mitgliedern die folgenden Leistungen:

  • Wir beraten sie auf den Feldern des Arbeitsrechts, des Tarifrechts und des Mitbestimmungsrechts „in allen Lebenslagen“ ihres Betriebes.
  • Wir informieren sie fortlaufend über Gesetzgebung, Rechtsprechung und sonstige Entwicklungen auf diesen Gebieten durch Rundschreiben und Veranstaltungen.
  • Für unsere Vollmitglieder (nicht für Gastmitglieder) handeln wir Tarifverträge mit den Gewerkschaften aus.
  • Wir bieten Fortbildung und Schulung je nach den Bedarfen unserer Mitglieder im Personalbereich.
  • Wir organisieren den Erfahrungsaustausch der Personal- und Geschäftsleitungen untereinander.

Mitglieder

Tätigkeiten

Unsere 120 Mitglieder sind in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv – nicht nur in Hamburg, sondern viele auch in der Metropolregion und darüber hinaus. Sie …

  • bilden Jugendliche und Erwachsene aus, betreuen Kinder,
  • kümmern sich um behinderte, sozial benachteiligte oder bedürftige Menschen, pflegen Kranke und Alte, betreuen Studierende und organisieren die Sozialversicherung,
  • betreiben Krankenhäuser, Theater, Museen, Oper, Bibliotheken, Sportplätze und Konzerthäuser,
  • bauen und unterhalten den Hafen, die Messe und Schulgebäude, bewirtschaften und reinigen Gebäude für zahllose Mieter, betreiben den Flughafen, Fähren, Flugzeuge sowie die Datenverarbeitung der norddeutschen Länder,
  • entsorgen Hamburgs Abwässer und Abfälle,
  • erforschen natur- und sozialwissenschaftliche Phänomene und Krankheiten, erstellen Statistiken und sorgen für den Wissenschaftstransfer,
  • beraten und schützen Verbraucher, fördern Tourismus, Wirtschaft und Innovation,
  • pflegen die Wälder und die Friedhöfe und vieles andere mehr ... 

Damit erfüllen sie täglich grundlegende Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit.

Rechtsformen, Größe und Finanzierung

Unsere Mitglieder haben sich in allen denkbaren Rechtsformen organisiert: Neben der Gebietskörperschaft Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) findet man weitere Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts ebenso wie Vereine, Stiftungen und Gesellschaften privaten Rechts.

Ihre Größe reicht – von der FHH einmal abgesehen – von unter 10 bis zu über 10.000 Beschäftigten (im Schnitt 540). Ohne FHH beschäftigen alle Mitglieder zusammengerechnet fast 65.000 Menschen.

Viele Mitglieder sind Zuwendungsempfänger, werden also ganz oder teilweise von der öffentlichen Hand finanziert; viele müssen sich am Markt behaupten, um im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen zu können.

Art der Mitgliedschaft

Bei der Art der Mitgliedschaft unterscheidet man zwei Gruppen (siehe auch unsere Satzung):

  • Unsere derzeit 94 Vollmitglieder regeln die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten über Tarifverträge, die wir für sie entwerfen und mit den Gewerkschaften aushandeln. Auf diesem Wege erhalten sie allseitig akzeptierte Regelungen, die einen hohen Betriebsfrieden und verlässliche Planungsgrundlagen bieten. Sie haben Antrags-, Rede-, Wahl- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  • Unsere derzeit 16 Gastmitglieder haben in der Mitgliederversammlung ausschließlich ein Fragerecht und keinen AVH-Tarifvertrag.

Mitglied werden

Mitglied kann jede juristische Person werden, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt oder unter maßgebendem Einfluss der öffentlichen Hand steht (Vollmitglied) bzw. die ein Tarifrecht anwendet, das demjenigen der AVH oder der VKA gleicht (Gastmitglied). Genaueres dazu finden Sie in der Satzung. Oder kontaktieren Sie uns.

Mitglieder-Namensliste

Eine Namensliste unserer Mitglieder finden Sie hier.

Organe

Die AVH hat zwei Organe: Die Mitgliederversammlung und den Vorstand.

In der Mitgliederversammlung kommen die Vertreterinnen und Vertreter aller Mitglieder zusammen. Sie entscheidet u.a. über den Abschluss von Tarifverträgen, über Vorstands- oder Mitgliederanträge sowie den Haushaltsplan und wählt den Vorstand.

Über alle anderen Angelegenheiten entscheidet der Vorstand, insbesondere unterschreibt er die Tarifverträge bzw. kündigt sie, entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und setzt die Mitgliedsbeiträge fest.

Vorstand

Vorstandsmitglieder sind

Staatsrat Jan Pörksen
(Freie und Hansestadt Hamburg - Personalamt) - Vorsitzender    

Staatsrätin Bettina Lentz
(Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde) - stellvertretende Vorsitzende       

Dr. Katja Nienaber
(Kaufmännische Geschäftsführerin Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH)

Christina Baumeister
(Geschäftsführerin Alida Schmidt Stiftung u.A.)

Prof. Dr. Rüdiger Siechau
(Sprecher der Geschäftsführung Stadtreinigung Hamburg - AöR)

Senatsdirektor Volker Wiedemann
(Freie und Hansestadt Hamburg - Personalamt)

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle erbringt die genannten Leistungen, berät die beiden Organe, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie aus. Hier arbeiten der Geschäftsführer, vier Tarifreferent/inn/en, eine Fortbildungsexpertin, eine Sachbearbeiterin und ein Empfangsmitarbeiter für die Mitglieder. Näheres zu ihnen allen finden Sie unter Kontakt.

Satzung

Die genauen Rechtsgrundlagen der AVH können Sie in unserer Satzung nachlesen.

VKA

Die AVH ist mit bestimmten ihrer Mitglieder ihrerseits Mitglied in der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA). Näheres zu diesem Dachverband finden Sie unter www.vka.de.