Das Hamburgische Reisekostengesetz (HmbRKG) hat sich zum 1.1.2025 geändert. Neben einer geänderten Paragrafenfolge spielen bei Dienstreisen zukünftig Klimaziele des Senats eine wichtige Rolle. Wesentliche Aspekte dabei sind:
- Einschränkung bei der Erstattung von Flugreisen und bei Nutzung des privaten PKW
- Erstattung von angemessenen Mehraufwendungen für nachhaltige Reisemittel
- Förderung von Bahnreisen: 1. Klasse ab vier Stunden Fahrtzeit und anteilige fiktive Fahrkostenerstattung einer privaten BahnCard 100 der 2. Klasse
Darüberhinaus gibt es weitere inhaltliche Neuerungen.
Außerdem gibt es Änderungen hinsichtlich des Genehmigungsprozesses. Genehmigende Personen, unmittelbare Vorgesetzte und Reisekostenstellen sollen sich bereits vor der Anordnung bzw. Genehmigung enger abstimmen.
Diese Veranstaltung richtet sich an Personen, die bereits mindestens grundlegende Kenntnisse im bisherigen Reisekostenrecht haben.