In Zeiten, in denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft Schwierigkeiten haben, Stellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen, kommt es im Bewerbungsgespräch natürlich auf das „Gesamtpaket“ an: Sind die Aufgaben herausfordernd? Wie sind die Strukturen und Kultur, in denen gearbeitet wird? Gibt es ein Angebot an flexiblen Arbeitszeitmodellen? Aber nicht unwichtig ist auch: Wie wird die Tätigkeit vergütet?
Anders als in nicht tarifgebundenen Unternehmen unterliegt die Gehaltsfindung im Tarifsystem nicht der freien Verhandlung sondern folgt den rechtlichen Vorgaben der §§ 12 ff. des TV-AVH.
In diesem Seminar werden wir uns ausschließlich mit der Stufenzuordnung nach dem TV-AVH beschäftigen. Denn oft stellt sich bei Neueinstellungen die Frage, welche Stufe hier richtigerweise zur Anwendung gelangt. Wie müssen bzw. können betriebliche Vorerfahrungen bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden? Sicherlich vergleichsweise einfach ist es, wenn diese Vorerfahrung bei einem Unternehmen erlangt wurde, welches ebenfalls den TV-AVH oder einen vergleichbaren Tarifvertrag anwendet. Aber wie ist es, wenn der oder die neue Beschäftigte vorher in der freien Wirtschaft tätig war? Wie erfolgt dann die tarifvertraglich richtige Einstufung? Und was hat eigentlich das Entgelttransparenzgesetz damit zu tun? Gibt es Gestaltungspielräume? Und wenn ja, wo finden diese ihre Grenze? Wir beleuchten diese Fragen anhand praktischer Beispiele.
