Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen. Dafür bieten sich Arbeitszeitkonten an, deren Ausgestaltung auf betrieblicher Ebene erfolgt. Wichtig ist es dabei, einen Ausgleich zwischen den unternehmerischen Interessen und den Interessen der Mitarbeitervertretungen zu schaffen. Diese Arbeitszeitkonten können als Kurzzeitkonten ausgestaltet sein, wenn sie überwiegend den flexiblen Umgang mit Arbeitszeit im Blick haben.
Daneben sind aber auch – gerade in Zeiten, in denen Personal nicht immer leicht zu finden ist – Langzeitkonten ein immer wichtiger werdendes Mittel der Mitarbeitendenmotivation, -gewinnung und -bindung. Anfallende Überstunden oder Mehrarbeit, aber auch Werte von Zeit- und anderen Zuschlägen können auf Wunsch der Beschäftigten für die Verwendung einer längeren Freistellung zu einem späteren Zeitpunkt, bis hin zu einem früheren Eintritt in den Altersruhestand, zurückgestellt werden.
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, auch der TV-AVH, stellen hierfür die geeignete tarifvertragliche Basis dar. Umgesetzt werden muss dies in einzelvertraglichen Abreden.
In diesem Seminar vermitteln wir ein grundlegendes Verständnis für die Anwendung und Nutzung von Arbeitszeitkonten – also der Kurz- und Langzeitkonten unter den Vorgaben des Tarifvertrages. Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und helfen Ihnen, die Vorteile und Risiken bewerten zu können.
