Präsenzveranstaltung

KI-Verordnung der EU - Was müssen Unternehmen jetzt umsetzen?

09:00 -Uhr, Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.
2026-09

Inhalt des Seminars

Die am 1.8.2024 in Kraft getretene „Verordnung für künstliche Intelligenz“ (KI-VO) der EU regelt in 113 Artikeln ein Themenfeld, das für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu, dessen Kenntnis aber unverzichtbar ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen bereits heute in erheblichem Umfang KI-Systeme. Ihre Einsatzmöglichkeiten betreffen jede Phase des Arbeitsverhältnisses. In der Anbahnungsphase werden KI-Systeme zur systematischen Stellenausschreibung oder zur Auswertung von Bewerbungsunterlagen eingesetzt. Im laufenden Arbeitsverhältnis werten KI-Systeme Leistungen und Fähigkeiten der Beschäftigten aus und weisen ihnen auf dieser Grundlage passende Aufgaben zu. Und auch im Rahmen von Beendigungen von Arbeitsverhältnissen ist der KI-Einsatz denkbar. Während KI also zur Anwendung kommt, fehlt es allerdings oft noch an Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen.  Die im Arbeitskontext eingesetzten KI-Systeme werden in der Regel als „Hochrisiko-KI-Systeme“ i.S.d. Verordnung eingestuft und damit sind die mit der Einstufung verbundenen Pflichten für „Anbieter“ und/oder  „Betreiber“ zu beachten. Der unregulierte Einsatz birgt Haftungsrisken und sollte unbedingt vermieden werden.  

Arbeitgebende sind daher gefordert, sich mit den Vorgaben der EU-Verordnung auseinanderzusetzen. Es gilt, die bestehenden Systeme zu bewerten, Risiken zu identifiziert und ggf. interne Prozesse anzupassen. Es ist darüber hinaus nötig, im Unternehmen die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden aufzubauen und kontinuierlich im Blick zu haben. Auch die Auswirkungen auf das Betriebsverfassungsrecht müssen Berücksichtigung finden.  

In diesem Seminar nehmen wir die KI-Verordnung als Ausgangspunkt. Nach einem kleinen Einführungsteil, in dem wir die Frage klären, was eigentlich ein KI-System ist und wo diese Systeme im betrieblichen Alltag überall zur Anwendung kommen können, wenden wir uns den verschiedenen Risikokategorien und Rollen zu. Was sind „Verbotene Praktiken“, was ist ein „Hochrisiko-System“? Wer ist „Anbieter“, wer ist „Betreiber“ u.a.? Und welche unterschiedlichen Pflichten und Verantwortungen ergeben sich aus diesen Rollen?

Referent/-in

Kristin Foss

Rechtsanwältin

Kosten

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