Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung von Benachteiligungen wegen des Geschlechts bilden wesentliche Werte der Europäischen Union, die ihren Niederschlag in einer Vielzahl an Regelungswerken und Programmen gefunden haben, z.B. durch die im Juni 2023 in Kraft getretene Entgelttransparenz-RL (EU) 2023/970. Sie will den Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer (Art. 157 AEUV) stärken, indem sie die Entgelttransparenz erhöht und die Durchsetzungsmechanismen intensiviert. Auf nationaler Ebene setzen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und komplementär das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) die unionsrechtlichen Vorgaben um. Allerdings zeigt sich, dass bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 7.6.2026 das EntgTranspG an vielen Stellen nachgeschärft werden muss. In diesem Seminar schauen wir auf die gesetzliche Grundlage und einige aktuelle Entscheidungen. Darüberhinaus beschäftigen wir uns insbesondere auch damit, inwieweit es im Tarifsystem Anwendungsbereiche für die gesetzlichen Vorschriften gibt und was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hier zu beachten haben.
Webinar
Kurzwebinar Entgelttransparenzgesetz im öffentlichen Dienst
Inhalt des Seminars
Referent/-in
Kristin Foss
Rechtsanwältin
Kosten
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Anmeldung
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