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SUMMARY:Stufenzuordnung nach TV-AVH
DESCRIPTION:In Zeiten\, in denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft Schw
 ierigkeiten haben\, Stellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu 
 besetzen\, kommt es im Bewerbungsgespräch natürlich auf das „Gesamtpak
 et“ an: Sind die Aufgaben herausfordernd? Wie sind die Strukturen und Ku
 ltur\, in denen gearbeitet wird? Gibt es ein Angebot an flexiblen Arbeitsz
 eitmodellen? Aber nicht unwichtig ist auch: Wie wird die Tätigkeit vergü
 tet?\nAnders als in nicht tarifgebundenen Unternehmen unterliegt die Gehal
 tsfindung im Tarifsystem nicht der freien Verhandlung sondern folgt den re
 chtlichen Vorgaben der §§ 12 ff. des TV-AVH.\nIn diesem Seminar werden w
 ir uns ausschließlich mit der Stufenzuordnung nach dem TV-AVH beschäftig
 en. Denn oft stellt sich bei Neueinstellungen die Frage\, welche Stufe hie
 r richtigerweise zur Anwendung gelangt. Wie müssen bzw. können betriebli
 che Vorerfahrungen bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden? Sicherl
 ich vergleichsweise einfach ist es\, wenn diese Vorerfahrung bei einem Unt
 ernehmen erlangt wurde\, welches ebenfalls den TV-AVH  oder einen verglei
 chbaren Tarifvertrag anwendet. Aber wie ist es\, wenn der oder die neue Be
 schäftigte vorher in der freien Wirtschaft tätig war? Wie erfolgt dann d
 ie tarifvertraglich richtige Einstufung? Und was hat eigentlich das Entgel
 ttransparenzgesetz damit zu tun? Gibt es Gestaltungspielräume? Und wenn j
 a\, wo finden diese ihre Grenze? Wir beleuchten diese Fragen anhand prakti
 scher Beispiele.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p class="align-justify">In Zeiten\, in denen
  Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft Schwierigkeiten haben\, Stellen mit 
 geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen\, kommt es im Bewerbung
 sgespräch natürlich auf das „Gesamtpaket“ an: Sind die Aufgaben hera
 usfordernd? Wie sind die Strukturen und Kultur\, in denen gearbeitet wird?
  Gibt es ein Angebot an flexiblen Arbeitszeitmodellen? Aber nicht unwichti
 g ist auch: Wie wird die Tätigkeit vergütet?</p>\n<p class="align-justif
 y">Anders als in nicht tarifgebundenen Unternehmen unterliegt die Gehaltsf
 indung im Tarifsystem nicht der freien Verhandlung sondern folgt den recht
 lichen Vorgaben der §§ 12 ff. des TV-AVH.</p>\n<p class="align-justify">
 In diesem Seminar werden wir uns ausschließlich mit der Stufenzuordnung n
 ach dem TV-AVH beschäftigen. Denn oft stellt sich bei Neueinstellungen di
 e Frage\, welche Stufe hier richtigerweise zur Anwendung gelangt. Wie müs
 sen bzw. können betriebliche Vorerfahrungen bei der Stufenzuordnung berü
 cksichtigt werden? Sicherlich vergleichsweise einfach ist es\, wenn diese 
 Vorerfahrung bei einem Unternehmen erlangt wurde\, welches ebenfalls den T
 V-AVH &nbsp\;oder einen vergleichbaren Tarifvertrag anwendet. Aber wie ist
  es\, wenn der oder die neue Beschäftigte vorher in der freien Wirtschaft
  tätig war? Wie erfolgt dann die tarifvertraglich richtige Einstufung? Un
 d was hat eigentlich das Entgelttransparenzgesetz damit zu tun? Gibt es Ge
 staltungspielräume? Und wenn ja\, wo finden diese ihre Grenze? Wir beleuc
 hten diese Fragen anhand praktischer Beispiele.</p>
LOCATION:Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.
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