Mitglieder

Luftbild Hamburg
Photo: www.mediaserver.hamburg.de, B. Kuhn

     

    Unsere Mitglieder sind in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv – nicht nur in Hamburg, sondern viele auch in der Metropolregion und darüber hinaus. Sie …

    • bilden Jugendliche und Erwachsene aus,
    • kümmern sich um behinderte, sozial benachteiligte oder in Not geratene Menschen, pflegen Kranke und organisieren die Sozialversicherung,
    • betreiben Theater, Museen, Oper, Bibliotheken, Sportplätze oder Konzerthäuser,
    • bauen und unterhalten den Hafen und die Messe, bewirtschaften und reinigen Gebäude für zahllose Mieter, betreiben den Flughafen, Fähren oder Flugzeuge,
    • entsorgen Hamburgs Abwässer und Abfälle,
    • erforschen natur- und sozialwissenschaftliche Phänomene oder Krankheiten, erstellen Statistiken und sorgen für den Wissenschaftstransfer,
    • beraten und schützen Verbraucher, fördern Tourismus und Innovation,
    • pflegen die Wälder und die Friedhöfe und vieles andere mehr ... 

    Damit erfüllen sie täglich grundlegende Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit.

    Unsere Mitglieder haben sich in allen denkbaren Rechtsformen organisiert: Neben der Gebietskörperschaft Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) findet man weitere Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts ebenso wie Vereine, Stiftungen und Gesellschaften privaten Rechts.

    Ihre Größe reicht – von der FHH einmal abgesehen – von unter 10 bis zu über 4.300 Beschäftigten (im Schnitt 325). Ohne FHH beschäftigen alle Mitglieder zusammengerechnet fast 32.000 Menschen.

    Viele Mitglieder sind Zuwendungsempfänger, werden also ganz oder teilweise von der öffentlichen Hand finanziert; viele müssen sich am Markt behaupten, um im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen zu können.

    Bei der Art der Mitgliedschaft unterscheidet man zwei Gruppen (siehe auch unsere Satzung):

    • Unsere derzeit 84 Vollmitglieder regeln die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten über Tarifverträge, die wir für sie entwerfen und mit den Gewerkschaften aushandeln. Auf diesem Wege erhalten sie allseitig akzeptierte Regelungen, die einen hohen Betriebsfrieden und verlässliche Planungsgrundlagen bieten. Sie haben Antrags-, Rede-, Wahl- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
    • Unsere derzeit 16 Gastmitglieder haben in der Mitgliederversammlung ausschließlich ein Fragerecht und keinen AVH-Tarifvertrag.

    Mitglied kann jede juristische Person werden, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt oder unter maßgebendem Einfluss der öffentlichen Hand steht (Vollmitglied) bzw. die ein Tarifrecht anwendet, das demjenigen der AVH oder der VKA gleicht (Gastmitglied). Genaueres dazu finden Sie in der Satzung. Oder kontaktieren Sie uns.

    Eine Namensliste unserer Mitglieder finden Sie hier.

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